Laut einem heute von der Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) veröffentlichten neuen Bericht hat San Marino zwar zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels getroffen, doch eine Reihe von Fragen geben weiter Anlass zur Sorge.
In dem Bericht werden die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des ersten Evaluierungsberichts der GRETA über San Marino im Juli 2014 im Hinblick auf die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels bewertet.
Zu den durch die Behörden des Landes getroffenen positiven Maßnahmen zählen die 2015 erfolgten Änderungen des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, die es ermöglichen, den Opfern von Menschenhandel aus humanitären Gründen und/oder zum Zweck ihrer Kooperation bei den Ermittlungen oder im Strafverfahren verlängerbare Aufenthaltstitel auszustellen. Eine weitere positive Entwicklung betrifft ausländische Staatsbürger, die als Pflegekräfte arbeiten: Sie können nun eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für 12 Monate erhalten, ohne vor dem Antrag auf Verlängerung ihrer neuen Genehmigungen San Marino verlassen zu müssen. Die Einrichtung einer eigenen Auskunftsstelle, bei der sich Pflegekräfte über ihre Rechte informieren können, ist ebenfalls begrüßenswert.