Walter Schwimmer, der angesichts der zu lösenden Aufgaben ein visionärer Verfechter der europäischen Einheit und ein großer Verteidiger unserer Werte – der Menschenrechte – war, ist gestern verstorben. Wir sprechen seiner Familie und seinen Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aus.
Nie werden wir seine klaren Aufrufe zur europäischen Einheit vergessen, wann immer sich ein Problem stellte – und er hat während seiner Amtszeit als Generalsekretär viele davon erlebt. Während des russisch-tschetschenischen Konflikts entsandte der Europarat Beobachter, die die Einhaltung der Menschen- und Freiheitsrechte in der Tschetschenischen Republik überwachen sollten. Am 11. September 2001 erschütterten die schrecklichen Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten die Welt.
Walter Schwimmer strebte stets nach Kooperationsvereinbarungen zur Konfliktverhütung und zur Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im Jahr 2000 war er der erste Generalsekretär der Organisation, der vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York sprach, wo er für die Anerkennung des Europarates als Regionalorganisation im Sinne der Charta der Vereinten Nationen eintrat. Er hob unsere gemeinsamen Ziele hervor, insbesondere die Verteidigung der Menschenrechte und den Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz.
Während seiner Amtszeit nahm der Europarat vier neue Mitglieder auf (Armenien und Aserbaidschan 2001, Bosnien und Herzegowina 2002 und Serbien und Montenegro 2003). Mehrere wichtige Verträge der Organisation traten in Kraft, darunter das Übereinkommen über Computerkriminalität (2004) und das Europäische Landschaftsübereinkommen (2004). Außerdem trat 2003 das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen in Kraft.
In einer Rede forderte Walter Schwimmer 2003 eine engere Partnerschaft mit der Europäischen Union, in der er eine „politische Notwendigkeit“ sah, und bereits 2000 schlug er vor, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten sollte.
Bevor er Generalsekretär wurde, war er 28 Jahre lang Mitglied des österreichischen Nationalrats. Während dieser Zeit war er auch Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Seit seiner Pensionierung war er aktives Mitglied der Internationalen Vereinigung ehemaliger Bediensteter des Europarates (AIACE). Im vergangenen Jahr nahm er als Präsident der Europäischen Vereinigung ehemaliger Abgeordneter aus den Mitgliedsstaaten des Europarates an den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Europarates in Graz teil.