Anlässlich der 60. Plenarsitzung des Expertenausschusses zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) betonte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, vor dem Ausschuss, dass die Geldwäschekontrollen nicht gelockert werden dürfen – anders als es in bestimmten Ländern derzeit der Fall ist – und dass die effektive Einhaltung der internationalen Normen gestärkt werden muss.
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie muss der Generalsekretärin zufolge sichergestellt werden, dass Straftäter nicht von der aktuellen Krise profitieren. Um diesem Risiko zu begegnen, sollten die MONEYVAL-Mitglieder die neuen Entwicklungen der Gelwäschepraktiken genau verfolgen, etwa den möglichen Missbrauch technischer Innovationen durch die Straftäter, so Pejčinović Burić.
Bezug nehmend auf das Mandat von MONEYVAL unterstrich die Generalsekretärin die zweifache Rolle des Ausschusses: als spezialisiertes Überwachungsorgan des Europarates und als Institution, die am weltweiten, von der Finanziellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) koordinierten System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitwirkt.
Pejčinović Burić erinnerte den Ausschuss daran, dass es seinem Mandat entspricht, im Falle der Notwendigkeit besonderer Maßnahmen dem Ministerkomitee Vorschläge in Form von Empfehlungen zu übermitteln. Während die innerstaatlichen Behörden danach streben sollten, ihre Verpflichtungen im Kampf gegen Geldwäsche zu achten, stehe der Europarat bereit, die nötigen Reformen in den Mitgliedsstaaten durch Programme zur technischen Unterstützung und Zusammenarbeit zu fördern, erklärte sie.
Während der Plenarsitzung, die von 16. bis 18. September 2020 stattfindet, diskutiert MONEVYAL die Berichte der gegenseitigen Evaluierung über Georgien und die Slowakische Republik, um sie gegebenenfalls zu verabschieden, sowie die Follow-up-Berichte über Bosnien und Herzegowina und die Isle of Man.