Der Generalsekretär des Europarats hat heute folgende Erklärung abgegeben:
"Ich rufe alle Beteiligten auf, auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission zu warten und diese zu berücksichtigen, bevor weitere Schritte zur Änderung des rumänischen Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung unternommen werden.
Dem jüngsten Ad-hoc-Bericht der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) zufolge, steht diese Reform eventuell im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Rumäniens, insbesondere derer im Rahmen des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen Korruption. Als Mitgliedstaat unserer Organisation ist Rumänien verpflichtet, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Der Europarat wird die laufenden Entwicklungen in Rumänien weiterhin aufmerksam beobachten und wir sind bereit, bei Bedarf weiteres Fachwissen zur Verfügung zu stellen. "
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hatte die Venedig-Kommission am 28. Juni um Stellungnahme ersucht. Die Stellungnahme wird für den 19. Oktober erwartet. Zusammen mit den Empfehlungen der GRECO sollte dies dazu beitragen, die bestmögliche Lösung für die Probleme zu finden, welche die Änderungsentwürfe nach sich ziehen. Diese Lösungen müssen im Einklang mit den europäischen Standards und den Verpflichtungen Rumäniens gegenüber Europa stehen.