Die Generalsekretärin des 46 Staaten umfassenden Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat heute die folgende Erklärung abgegeben:
„Pläne zur Änderung des Gesetzes zum Beitritt zur Russischen Föderation, die von der russischen Staatsduma geprüft werden sollen, und zur Abhaltung eines Referendums zur Annexion besetzter ukrainischer Gebiete sind bedauernswert und beunruhigend.
Im Jahr 2014 untersuchte die Venedig-Kommission des Europarates einen Gesetzentwurf, der zur Grundlage für die Annexion der Krim hätte werden können. Die Venedig-Kommission kam zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf gegen internationale Grundsätze der territorialen Integrität, nationalen Souveränität, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates sowie pacta sunt servanda – in anderen Worten, dem Grundsatz, dass Versprechen eingehalten werden müssen – verstieß.
In einem anderen Gutachten stellte die Venedig-Kommission fest, dass die Umstände auf der Krim die Abhaltung eines Referendums im Einklang mit europäischen demokratischen Normen nicht zulassen. Diese Schlussfolgerungen sind in Bezug auf alle besetzten Gebiete auch heute weiterhin gültig.
Die Annexion des Gebiets eines anderen Staats kommt einer Verletzung des Völkerrechts gleich, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen. Ich rufe die russischen Behörden auf, diese Pläne unverzüglich zurückzuziehen. Die territoriale Integrität der Ukraine muss geschützt werden.“