„Alle Regierungsebenen mussten auf die Herausforderungen durch die Coronaviruskrise reagieren und die Gemeinden waren und sind weiterhin an vorderster Front. Es müssen hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten und des Koordinierungsbedarfs zwischen den Regierungsebenen in Krisen wie dieser Lehren gezogen werden“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, im Rahmen der Online-Veranstaltung „Covid-19: Gemeinden und Regionen an vorderster Front“, die vom Kongress der Gemeinde und Regionen am 7. Dezember 2020 organisiert wurde.
Die Generalsekretärin unterstrich die Notwendigkeit, für eine angemessene Finanzierung und entsprechende Mittel für die Gemeinden und Regionen zu sorgen, um es ihnen zu ermöglichen, auf Notsituationen zu reagieren und geeignete öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Unter Bezugnahme auf die Erklärung von Athen, die den Abschluss der Sitzung des Ministerkomitees des Europarates vom November 2020 bildete, hob sie hervor, dass „diese Grundsätze das Funktionieren der lokalen Demokratie ebenso betreffen, wie sie für die Zentralregierung gelten“. Durch die Erklärung von Athen sollen die Mitgliedsstaaten dazu angeleitet werden, unter Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wirksam auf die Krise der öffentlichen Gesundheit zu antworten. In dem Text wird dazu aufgerufen, gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen, werden die Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten in Krisen größeren Ausmaßes festgelegt und wird daran erinnert, dass außerordentliche Maßnahmen unbedingt notwendig, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein und im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen müssen.
„Die Normen des Europarates gelten nicht nur für die von der Zentralregierung ausgeführten Aufgaben. Die Mehrebenenverwaltung erfordert einen Mehrebenenansatz“, so die Generalsekretärin abschließend.