Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić hat die Witwe von Alexej Nawalny, Julija Nawalnaja, getroffen.
Die Generalsekretärin brachte ihr Beileid und ihre tiefe Trauer über den Verlust des bedeutenden russischen Oppositionsführers zum Ausdruck und betonte gleichzeitig, dass der Tod von Nawalny nicht losgelöst von den schweren Menschenrechtsverletzungen betrachtet werden könne, denen er ausgesetzt war. Dazu zählten ein nicht untersuchter Vergiftungsversuch, eine Reihe politisch motivierter Verfahren und eine ungerechtfertigte Inhaftierung unter Bedingungen, die erniedrigender und unmenschlicher Behandlung gleichkamen, wofür die russischen Behörden die volle Verantwortung trügen. Die Generalsekretärin wies auch auf Präzedenzfälle in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin, in denen enge Verwandte oder Erben unter bestimmten Umständen anhängige Fälle nach dem Tod der ursprünglichen Beschwerdeführenden weiterführten.
Pejčinović Burić erinnerte daran, dass die Russische Föderation weiterhin einer uneingeschränkten völkerrechtlichen Verpflichtung unterliege, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, einschließlich jener, die in Bezug auf Alexej Nawalny ergangen sind.
Aufgrund dieser Verpflichtung sowie ihres Status als Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe müsse die Russische Föderation eine wirksame Untersuchung von Nawalnys Tod in Haft gewährleisten, bekräftigte die Generalsekretärin erneut.
Pejčinović Burić bedauerte das beispiellose harte Durchgreifen gegen die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in der Russischen Föderation. In diesem Zusammenhang würdigte sie den Mut von Alexej Nawalny, für ein freies und demokratisches Russland zu kämpfen, sowie Julija Nawalnajas Entschlossenheit, das Erbe ihres Mannes fortzuführen.