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Generalsekretärin: Millionen Russen nicht mehr durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt

Nach dem am 16. März 2022 aufgrund seines Angriffs auf die Ukraine erfolgten Ausschlusses Russlands aus dem Europarat ist die Russische Föderation ab dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.

„Russlands Aggression gegen die Ukraine fügt Millionen Menschen in der Ukraine und in ganz Europa weiterhin Schmerz und Leid zu. Wir fordern die russische Führung erneut dringend auf, den Krieg in der Ukraine unverzüglich zu beenden und der anhaltenden Unterdrückung ihres eigenen Volks ein Ende zu setzen“, erklärte die Generalsekretärin des 46 Staaten umfassenden Europarates, Marija Pejčinović Burić.

„Es ist äußerst bedauerlich, dass sich Russland mit seinem Ausscheiden aus der Europäischen Menschenrechtskonvention noch weiter von der demokratischen Welt entfernen und mehr als 140 Millionen russische Bürgerinnen und Bürger des Schutzes berauben wird, den die Konvention bietet.

Der Europarat wird weiterhin Menschenrechtsaktivisten, demokratische Kräfte, freie Medien und die unabhängige Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation unterstützen und mit diesen zusammenarbeiten. Unsere Hoffnung ist, dass russische Bürgerinnen und Bürger eines Tages erneut den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention genießen können.

Gemäß der Konvention ist die Russische Föderation rechtlich verpflichtet, alle seine Handlungen oder Unterlassungen betreffenden Urteile und Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, die bis zum 16. September 2022 erfolgen, umzusetzen. Der Europarat wird alles in seiner Macht Stehende tun, um zu gewährleisten, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird und die beteiligten Personen zur Rechenschaft gezogen werden.“


 Pressemitteilung
Generalsekretärin: Millionen Russen nicht mehr durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt [EN]

Europarat Strassburg 15. September 2022
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