Zurück Generalsekretärin unterstützt Autorität des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina

Generalsekretärin unterstützt Autorität des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat heute die folgende Erklärung abgegeben:

„Ich verurteile die Verabschiedung des Gesetzes über die Nichtanwendung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina in der Republika Srpska durch die Nationalversammlung der Republika Srpska auf das Schärfste. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina sind endgültig und auf dem gesamten Hoheitsgebiet des Landes rechtlich bindend. Derartige Versuche, die Verfassungs- und Rechtsordnung des Landes im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, sind nicht hinnehmbar.

Der Europarat unterstützt die Autorität des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina. Es ist nach wie vor ein institutioneller Garant für den Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in dem Land, wie es in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt wurde. Rechtssicherheit muss für alle Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina gewährleistet sein. Der Europarat wird Bosnien und Herzegowina weiterhin bei der Umsetzung seines Reformprogramms zur Stärkung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterstützen und fördern.“


 Bosnien und Herzegowina: Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN]


 Bosnien und Herzegowina: Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

 

Generalsekretärin    Strassburg 29. Juni 2023
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