Zurück Generalsekretärin vor Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung: „In der Coronakrise sind wir dort, wo man uns braucht“

Generalsekretärin vor Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung: „In der Coronakrise sind wir dort, wo man uns braucht“

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat in einer Rede vor Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung (PACE) betont, dass der Europarat seit Beginn der Coronakrise in Europa die Mitgliedsstaaten nicht nur beratend unterstützt, sondern ihnen auch materielle Hilfe zur Verfügung stellt. „Wir haben Informationen ausgetauscht und Anleitungen und Standards aus unserem Arzneibuch für Personen, die an der Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen arbeiten, temporär frei zugänglich gemacht. Wir haben Leitlinien herausgegeben, um sie bei der Qualitätskontrolle zu unterstützen. Wir haben Gefängnisverwaltungen in ganz Europa über 52 000 Schutzausrüstungen geliefert, darunter Sauerstoffgeneratoren, Schutzmasken, Gesichtsschutzschilde und Schutzanzüge“, erklärte Pejčinović Burić.

Die Entwicklungsbank des Europarates hat mehr als 3 Milliarden Euro in über 20 covidbezogene Notfallprojekte investiert und Sozialanleihen herausgegeben, um die Mitgliedsstaaten dabei zu unterstützen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu lindern.

Die Generalsekretärin hinterfragte, ob es hinnehmbar wäre, wenn die Länder die Impfung für alle oder nur für bestimmte Gruppen verpflichtend machen oder wenn sie Impfbescheinigungen ausstellen, die Geimpften größere Freiheiten ermöglichen. Sie unterstrich, dass dies komplexe Fragen mit einer erheblichen menschenrechtlichen Dimension seien.

Aus der Oviedo-Konvention geht klar hervor, dass eine Intervention im Gesundheitsbereich erst dann erfolgen darf, wenn die betroffene Person über sie aufgeklärt wurde und frei eingewilligt hat, während die Europäische Menschenrechtskommission eine strenge Prüfung der Recht- und Verhältnismäßigkeit vorsieht, um Zwangsmaßnahmen in sensiblen Bereichen wie Gesundheit zu rechtfertigen. Die ungerechtfertigte Differenzierung der Behandlung von Personen aufgrund ihres Gesundheitszustands wirft letztlich Fragen der Diskriminierung auf, sowohl aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch der Europäischen Sozialcharta. So müssen Impfbescheinigungen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz berücksichtigen.

Der Generalsekretärin zufolge ist ein Dokument, das Geimpften Zugang zu Rechten, Dienstleistungen oder Orten ermöglicht, problematisch, wenn dieser Zugang für jene unerreichbar ist, die nicht geimpft werden können oder noch keine Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen – das ist nur eine der Überlegungen, die bei der Entwicklung derartiger Systeme zu berücksichtigen sind. Sie erklärte, dass es zunächst Aufgabe der innerstaatlichen Gerichte sei, gegebenenfalls die Konformität mit den genannten Rechtsgrundsätzen zu bewerten.

Bezug nehmend auf die langfristen Folgen der Covid-19-Pandemie für die sozialen Rechte der Menschen in Europa bestehe infolge eines Wirtschaftsabschwungs stets das Risiko, dass sich die soziale Kluft vergrößert, so Pejčinović Burić. Wir müssen so darauf reagieren, dass wir die Rechte und die Würde jener, die am wenigsten besitzen, schützen und ihre Bedürfnisse berücksichtigen.


  Rede von Generalsekretärin Marija Pejčinović

Generalsekretärin Strassburg 19 MÄRZ 2021
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page