„Das Gutachten der Venedig-Kommission, das am 19. Juni verabschiedet und heute veröffentlicht wurde, ermöglicht die Lösung der Probleme, die im Mittelpunkt der Verfassungskrise stehen, die zwischen der armenischen Nationalversammlung und dem Verfassungsgericht herrscht“, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.
In ihrem Gutachten klärt die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) den Umfang der verfassungsgerichtlichen Überprüfung im Rahmen von Verfassungsänderungen und erkennt die Berechtigung der Nationalversammlung an, ein von ihr selbst angesetztes Referendum nicht abzuhalten. Ebenso erkennt die Venedig-Kommission das Ziel, die die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts betreffenden Bestimmungen der Verfassung aus dem Jahr 2015 vollständig umzusetzen, als legitim an. Um dieses Ziel mit der Notwendigkeit in Einklang zu bringen, die Sicherheit der Richter/innen vor Entlassung und ihre Unabhängigkeit zu wahren, empfiehlt die Venedig-Kommission, eine Übergangsphase einzuführen, deren Dauer von den armenischen Behörden zu bestimmen ist. Die Venedig-Kommission bedauert, dass ein Verfassungsänderungsvorschlag, der keine derartige Übergangsphase vorsieht, am Tag der Verabschiedung des Gutachtens in die Nationalversammlung eingebracht wurde.
„Ich rufe alle Behörden auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission zu befolgen und die Verfassungskrise zu überwinden, indem sie die einschlägigen Bestimmungen der Verfassung aus dem Jahre 2015 reibungslos umsetzen und die Normen des Europarates beachten“, schloss die Generalsekretärin.