Zurück Generalsekretär begrüßt wichtigen Schritt zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für die Ukraine

Generalsekretär begrüßt wichtigen Schritt zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für die Ukraine

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat den großen Fortschritt begrüßt, der heute in Brüssel bei der Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Rahmen des Europarates erzielt wurde.

Auf der 13. Sitzung der internationalen Kerngruppe (*), die sich aus hochrangigen Rechtssachverständigen zusammensetzt, wurden die Rechtsgrundlagen für den Sondergerichtshof festgelegt, einschließlich der wichtigsten Punkte seines Statuts.

„Der Europarat steht seit dem ersten Tag des Krieges an der Seite der Ukraine“, erklärte der Generalsekretär.

„Im vergangenen April haben wir ein Schadensregister für die Opfer der russischen Aggression eröffnet und die Arbeit an einem Entschädigungsmechanismus ist nun auf einem guten Weg. Darüber hinaus befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiterhin mit mehr als 4.000 Fällen gegen Russland, die im Zusammenhang mit den Ereignissen auf der Krim und im Donbass und dem Krieg in der Ukraine im Allgemeinen stehen.

Neben dieser laufenden Arbeit wird die im Rahmen des Europarates erfolgende Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression unsere internationalen Partner – insbesondere die Ukraine und die Europäische Union – in die Lage versetzen, unsere Erfahrung und unser Fachwissen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit auf dem gesamten Kontinent umfassend zu nutzen.

Heute haben wir wichtige Fortschritte festgestellt, die für die ukrainische Bevölkerung in den kommenden Generationen bedeutende Auswirkungen haben werden. Allerdings stehen wir erst am Anfang eines langen und schwierigen Prozesses. Wir werden nicht ruhen, bis Russland in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen und der Gerechtigkeit Genüge getan ist.“

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(*) Die im Jahr 2023 gegründete Kerngruppe für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine vereint hochrangige Rechtssachverständige aus rund 40 Ländern, die mit den ukrainischen Behörden, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Europarat zusammenarbeiten, um angesichts der russischen Aggression Gerechtigkeit für die Ukraine zu erreichen.


 Video der Pressekonferenz [EN]

Generalsekretär brüssel 4. Februar 2025
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