Schreiben der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, an den ungarischen Ministerpräsidenten, Viktor Orbán:
„Die Mitgliedsstaaten des Europarates haben zu Recht drastische Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung vor der COVID-19-Pandemie zu schützen. Einige individuelle Rechte und Freiheiten, die in den Verfassungen und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, werden dadurch eingeschränkt. Zwar sehen die geltenden innerstaatlichen und internationalen Menschenrechtsnormen die Möglichkeit derartiger Einschränkungen vor, deren Ausmaß erfordert jedoch möglicherweise ein spezielles Verfahren in Form eines Ausnahmezustands gemäß der Verfassungsordnung des jeweiligen Staates.
Ich verfolge die Entwicklungen im Hinblick auf den Notstand in Ungarn sehr aufmerksam. Diesbezüglich möchte ich unterstreichen, dass die Maßnahmen, welche die Mitgliedsstaaten angesichts der außergewöhnlichen Umstände der Pandemie ergreifen, im Einklang mit der innerstaatlichen Verfassung und den internationalen Normen stehen und dem Wesen der demokratischen Grundsätze entsprechen müssen. Bei einem unbegrenzten und unkontrollierten Ausnahmezustand kann nicht garantiert werden, dass die Grundsätze der Demokratie eingehalten und die Notstandsmaßnahmen, welche grundlegende Menschenrechte einschränken, in einem strikt angemessenen Verhältnis zur Bedrohung stehen, der mithilfe der Maßnahmen begegnet werden soll.
Auch die demokratische Debatte in den innerstaatlichen Parlamenten, den Medien und im Internet sowie der Zugang zu offiziellen Informationen und Dokumenten sind wesentliche Elemente der freien und demokratischen Ordnung und in Krisenzeiten von besonderer Bedeutung, um das Vertrauen in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
Unsere Mitgliedsstaaten sind berechtigterweise entschlossen, der Bedrohung durch die COVID-19-Pandemie entgegenzutreten, doch dabei müssen die Grundwerte des Europarates geachtet werden: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Der Europarat steht weiterhin bereit, ihnen in diesem Bestreben zur Seite zu stehen, etwa indem er jegliches Fachwissen und jegliche Unterstützung, die zweckdienlich sein könnten, zur Verfügung stellt. Ich lade die ungarischen Behörden dazu ein, die Gelegenheit wahrzunehmen.“