In Serbien sind in den letzten fünf Jahren mehrere für den Menschenhandel relevante Gesetzesänderungen verabschiedet worden. Weitere Maßnahmen sind jedoch nötig, um den Opfern einen besseren Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen zu garantieren, wie die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) in einem neuen Bericht feststellt.
In dem Bericht begrüßt die GRETA die Maßnahmen, die die serbischen Behörden zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens gegen Menschenhandel ergriffen haben. So sieht das Ausländergesetz nunmehr für Menschenhandelsopfer eine Erholungs- und Bedenkzeit und eine temporäre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen vor, zudem wurden sich auf Menschenhandel beziehende Bestimmungen in das Gesetz über das Gesundheitswesen und das Gesetz über unentgeltlichen Rechtsbeistand aufgenommen. Ein weiterer Fortschritt ist die Schaffung der Funktion eines Nationalen Berichterstatters über Menschenhandel, die die Ombudsperson übernimmt.
Gleichzeitig sind dem Bericht zufolge weitere Maßnahmen nötig, um den Menschenhandelsopfern einen besseren Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen zu garantieren. Insbesondere sollten Rechtsanwältinnen und -anwälte, die Menschenhandelsopfer vertreten, über Kenntnisse in Menschenhandelsangelegenheiten verfügen und sollte der Staat die Kosten für Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand, die eine Nichtregierungsorganisation leistet, rückerstatten.
Dass Opfer eine Entschädigung erhalten, ist nach wie vor selten. Darum müssen die Behörden der GRETA zufolge sicherstellen, dass Menschenhandelsopfer systematisch über ihr Recht auf Entschädigung aufgeklärt werden, und den Rechtsrahmen für die Beschlagnahme und Einziehung der Vermögensgegenstände der Täter voll ausschöpfen, um die Entschädigung der Opfer zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Behörden unverzüglich ein staatliches Entschädigungssystem einrichten, das Menschenhandelsopfern offensteht.