Die Ständigen Vertreter der Minister der Mitgliedsstaaten des Europarates haben heute ein neues, zusätzliches Verfahren des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet, das in Reaktion auf einen schwerwiegenden Verstoß eines Mitgliedsstaats gegen seine satzungsgemäßen Verpflichtungen eingeleitet werden kann.
In seiner Entscheidung (siehe Entscheidung und Anhang) legt das Ministerkomitee die praktischen Modalitäten zur Regelung des zusätzlichen Verfahrens fest und unterstreicht dabei, dass es sich um ein „glaubwürdiges, vorhersehbares, reaktives und reversibles“ Verfahren handelt. Wichtig seien ein konstruktiver Dialog und Zusammenarbeit, um einen Mitgliedsstaat zur Einhaltung der gegenüber dem Europarat eingegangenen Verpflichtungen und seiner Grundsätze zu veranlassen.
„Ich begrüße die heute vom Ministerkomitee und letzte Woche von der Parlamentarischen Versammlung getroffenen Entscheidungen zur Verabschiedung dieses neuen, gemeinsamen Verfahrens“, so die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić. „Wie die Außenminister der Mitgliedsstaaten des Europarates bei ihrem Treffen in Helsinki im Mai vergangenen Jahres erklärten, wird das Verfahren zu einem kohärenteren und wirksameren Handeln der Organisation beitragen.“