Zurück Geschlechtsspezifische Abtreibungen sind diskriminierend und müssen verboten werden

Menschenrechtskommissar

„Das selektive Abtreiben weiblicher Föten ist in China und Indien ein bekanntes Phänomen. Aber auch in einigen Gebieten Europas ist es verbreitet. Diese zutiefst diskriminierende Praxis ist eine Folge der Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft. Dies muss energisch bekämpft und gesetzlich verboten werden", erklärte Nils Muižnieks,Menschenrechtskommissar des Europarates in seinem neuestenMenschenrechtskommentar, der heute veröffentlicht wurde.

Unter den Mitgliedsstaaten des Europarates sind verzerrte Geschlechtsverhältnisse in Armenien, Aserbaidschan und Georgien bekannt; auch einige Balkanländer sind betroffen, vor allem Albanien und in geringerem Maß Montenegro, Kosovo* und Teile der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien". Außerdem wurde das Phänomen in einigen Einwanderergruppen in Westeuropa festgestellt. Es besteht weitgehende Einigkeit, dass diese Missverhältnisse auf selektive Abtreibungen weiblicher Föten zurückzuführen sind.

Pressemitteilung

Straßburg 15/01/2014
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