In einer Entscheidung, die heute bei einem Sondertreffen der Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates verabschiedet wurde, hat das Ministerkomitee:
- den bewaffneten Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine, der im Widerspruch zum Völkerrecht steht, auf das Schärfste verurteilt;
- beschlossen, umgehend und in enger Abstimmung mit der Parlamentarischen Versammlung und der Generalsekretärin die Maßnahmen zu prüfen, die als Reaktion auf den ernsten Verstoß der Russischen Föderation gegen ihre satzungsgemäßen Verpflichtungen als Mitgliedsstaat des Europarates zu treffen sind;
- die Russische Föderation aufgerufen, ihre militärischen Operationen in der Ukraine umgehend und bedingungslos einzustellen;
- die Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk durch die Russische Föderation verurteilt;
- sein unverändertes Bekenntnis zur Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine in den international anerkannten Grenzen bekräftigt;
- seine Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung ausgedrückt.
Darüber hinaus beschloss das Ministerkomitee, am 25. Februar 2022 erneut ein Sondertreffen abzuhalten, bei dem die zu treffenden Maßnahmen geprüft werden sollen, darunter gemäß Artikel 8 (*) der Satzung des Europarates.
(*) Artikel 8: Jedem Mitglied des Europarates, das sich eines schweren Verstoßes gegen die Bestimmungen des Artikels 3 schuldig macht, kann sein Recht auf Vertretung vorläufig abgesprochen und es kann vom Ministerkomitee aufgefordert werden, gemäß den Bestimmungen des Artikels 7 auszutreten. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, so kann das Ministerkomitee beschließen, dass das betreffende Mitglied, von einem durch das Komitee selbst bestimmten Zeitpunkt ab, dem Europarat nicht mehr angehört.