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Slowakei sollte Zugang von Menschenhandelsopfern zur Justiz verbessern und ihnen wirksame Rechtsbehelfe bieten

Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat heute einen neuen Bericht über die Slowakische Republik veröffentlicht. Darin erkennt sie an, dass das Land Maßnahmen gegen Menschenhandel getroffen hat, gleichzeitig verweist sie darauf, dass einige Mängel noch zu beheben sind. Beispielsweise muss der Zugang der Opfer zur Justiz und zu Entschädigungen verbessert werden und sichergestellt sein, dass den Menschenhändlern abschreckende Sanktionen auferlegt werden.

Dem Bericht zufolge hat die Slowakische Republik in den letzten Jahren positive Initiativen ergriffen, um die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Menschenhandel zu verbessern. Im 2017 verabschiedeten Verbrechensopfergesetz werden den Opfern einige Rechte zuerkannt, etwa das Recht auf staatliche Entschädigung. Im Jahr 2018 beschloss die Regierung ihr fünftes Nationales Programm gegen Menschenhandel, das den Zeitraum 2019 bis 2023 abdeckt.

Die GRETA unterstreicht jedoch, dass die slowakischen Behörden ihre Anstrengungen verstärken müssen, um allen Opfern den Zugang zur Justiz zu garantieren, und zwar indem sie ihnen unabhängig von der Teilnahme am Opferhilfeprogramm juristische Unterstützung zur Verfügung stellen. Besonders dringend müssen die Behörden der GRETA zufolge sicherstellen, dass die Opfer entschädigt werden können. Zwar wurde ein Programm zur staatlichen Entschädigung der Opfer eingeführt, im Berichtszeitraum erhielt allerdings nur ein Opfer Entschädigung vom Staat und kein einziges von den Menschenhändlern.

Die GRETA ist besonders besorgt über die Milde der Strafen für die Menschenhändler, die bisweilen durch eine Verständigung im Strafverfahren bedingt ist, aber den Kampf gegen Menschenhandel unter Umständen beeinträchtigt. Die slowakischen Behörden müssen Fälle von Menschenhandel umgehend untersuchen, ungeachtet dessen, ob eine Anzeige vorliegt. Ebenso wichtig ist, dass Menschenhandel nicht als ein anderes Vergehen kategorisiert wird, da dadurch die Opfer den Zugang zu Schutz und Entschädigung verlieren.

Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ist ein unabhängiges Organ, das die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Vertragsstaaten überwacht. Bisher sind 46 der 47 Mitgliedsstaaten sowie Weißrussland, das nicht Mitglied des Europarates ist, durch die Konvention gebunden.


 Pressemitteilung
Slowakei sollte Zugang von Menschenhandelsopfern zur Justiz verbessern und ihnen wirksame Rechtsbehelfe bieten [EN]

Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Straßburg 10. Juni 2020
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