Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates hat die slowakischen Behörden dringend aufgefordert, die Diskriminierung von Roma-Kindern in der Bildung zu beseitigen und den Mechanismus zur Unterstützung der Kulturen nationaler Minderheiten zu verbessern. In einer Stellungnahme bringt der Ausschuss weiterhin besondere Besorgnis hinsichtlich der Situation der Minderheit der Roma zum Ausdruck.
Vorrangige Maßnahmen in der Slowakei sollten die Förderung inklusiver und hochwertiger Bildung für Roma-Kinder sowie die entschlossene Bekämpfung der schulischen Segregation und des überproportional hohen Anteils an Roma-Kindern in Sonderklassen und -schulen für Schülerinnen und Schüler mit leichter geistiger Behinderung und mit Lehrplänen mit niedrigem Niveau umfassen. Zu den weiteren Prioritäten sollten die Untersuchung von Fällen von Zwangssterilisation von Roma-Frauen und die Entschädigung der Opfer zählen sowie die Umsetzung einer nachhaltigen Wohnungspolitik, um die räumliche Segregation der Roma-Gemeinschaften zu beseitigen.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Ausschuss die Tatsache, dass in den letzten Jahren die Finanzierung von Minderheitenkulturen und -medien beträchtlich gestiegen ist. Um die Unterstützung der Kulturen der zahlenmäßig kleineren nationalen Minderheiten zu stärken, sollten die Behörden jedoch die Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln vereinfachen, die rechtzeitige Mittelzuweisung sicherstellen und eine mehrjährige Förderung für regelmäßige Minderheitenprojekte erwägen.
Derzeit sind in der Slowakischen Republik die folgenden 13 Gruppen offiziell als nationale Minderheiten anerkannt: die bulgarische, deutsche, jüdische, kroatische mährische, polnische, Roma-, russische, ruthenische, serbische, tschechische, ukrainische und ungarische Minderheit. Der Beratende Ausschuss hat die Behörden aufgefordert, den Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der goralischen Gemeinschaft hinsichtlich ihres Antrags zur offiziellen Anerkennung als nationale Minderheit oder als Volksgruppe fortzusetzen. Die fünfte Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten beruht auf den von staatlichen und nichtstaatlichen Quellen zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich jener, die der Ausschuss bei seinem letzten Besuch in der Slowakischen Republik im September2021 erhalten hat. Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit der Antwort der Behörden veröffentlicht.