Vertreterinnen und Vertreter slowenischer Behörden haben eine Erklärung unterzeichnet und verabschiedet, welche die Schaffung eines Barnahus (Kinderhauses) für Kinder, die zu Opfern von sexueller Gewalt wurden, in Slowenien vorsieht.
Die Erklärung unterzeichneten: Justizministerin Andreja Katič; Familien-, Arbeits-, Sozial- und Gleichbehandlungsministerin Ksenija Klampfer; die Staatssekretärin im Innenministerium, Natalija Kovač Jereb; die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Pia Vračko; Generalstaatsanwalt Drago Šketa; der stellvertretende Generaldirektor des Polizeidirektorats, Jože Senica; sowie die Richterin am Obersten Gerichtshof, Mateja Končina Peternel.
Durch die Unterzeichnung und Verabschiedung dieser Erklärung gehört Slowenien nunmehr zur Gruppe jener Mitgliedsstaaten des Europarates, die aus dem Schatten treten, die Realität sexuell missbrauchter Kinder ans Licht bringen und ihnen ein Sicherheitsnetz bieten.
In der Erklärung bekräftigen die Parteien ihre Entschlossenheit, in Fällen, in denen Kinder möglicherweise zu Opfern sexuellen Missbrauchs wurden, koordiniert zu ermitteln; die am wenigsten traumatisierenden und verstörenden Ermittlungsmaßnahmen einzusetzen; medizinische und psychosoziale Interventionen zu koordinieren; und ein kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, in dem die betroffenen Kinder befragt und behandelt und ihnen andere Dienste bereitgestellt werden können.
Die Parteien haben beschlossen, die Einrichtung, Entwicklung, Umsetzung und den Betrieb eines Barnahus zu unterstützen. Im Rahmen des gemeinsamen Projekts der EU und des Europarates „Barnahus/Kinderhaus“ wurden nationale Leitlinien, die den Organisations- und Betriebsrahmen des ersten Kinderhauses in Slowenien festlegen, sowie ein Fahrplan für die Einrichtung, den Betrieb und die Bewertung eines Barnahus in Slowenien entwickelt. Das Projekt wurde von der Europäischen Union über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen kofinanziert und vom Europarat in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und dem Dienst der Europäischen Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen umgesetzt.
Ziel des vom Europarat geförderten Barnahus-Modells ist die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ein Barnahus vereint unter einem Dach alle relevanten Akteure (Richter, Staatsanwaltschaft, Polizei, Sozialarbeiter und Mediziner wie Psychiater und Gerichtsmediziner), um von dem Kind, das Opfer von sexuellem Missbrauch wurde, die nötigen Angaben für die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren zu erhalten, um ein erneutes Trauma zu verhindern und um Unterstützung anzubieten, unter anderem in medizinischer und therapeutischer Hinsicht.
Das erste Barnahus wurde 1998 in Island eröffnet. Seither wurden in über zehn Ländern ähnliche Häuser eingerichtet.