Der erste Bewertungsbericht über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch Slowenien ist heute gemeinsam mit der Stellungnahme der slowenischen Behörden veröffentlicht worden.
Der Bericht verweist auf zahlreiche positive Maßnahmen juristischer und politischer Art, aber auch darauf, dass anderen Formen von Gewalt an Frauen über häusliche Gewalt hinaus weniger Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es gilt, größeres Augenmerk auf Frauen aus sozial benachteiligten Gruppen zu legen, die Datenerhebung zu verbessern und strafrechtlich stärker zu reagieren.
Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) stellt mit Zufriedenheit fest, dass die slowenischen Behörden beträchtlichen Fortschritt bei der Schaffung eines umfassenden juristischen, politischen und institutionellen Rahmens für die Prävention häuslicher Gewalt erzielt haben, sowohl vor der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Februar 2015 als auch danach. Laut dem Strafgesetzbuch in der geänderten Fassung von 2015 sind häusliche Gewalt, Nachstellung („Stalking“) und Zwangsheirat Straftatbestände. Außerdem wurde die Definition von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt geändert und beruht nicht mehr auf der Anwendung von Gewalt. Das ist eine insgesamt positive Entwicklung, die hoffentlich dazu beitragen wird, dass diese Taten häufiger angezeigt werden und zur Verurteilung führen.