„Die slowenischen Abgeordneten sollten die Änderungen am Ausländergesetz ablehnen, die nicht mit den internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsschutznormen vereinbar sind, an die Slowenien gebunden ist“, erklärte heute der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, bei der Veröffentlichung eines an den Präsidenten der slowenischen Staatsversammlung gerichteten Briefes.
Zwei der vor Kurzem von der Regierung eingebrachten Änderungsvorschläge würden es der Polizei ermöglichen, die Einreise nach Slowenien zu verweigern und Ausländer, die auf nicht regulärem Weg eingereist sind, zu verhaften und kurzerhand zurückzuschicken, auch wenn sie die Absicht äußern, in Slowenien Asyl zu beantragen. Das Parlament könnte diese Maßnahmen für eine verlängerbare Laufzeit von sechs Monaten in Kraft setzen, falls es zu einer Veränderung der Migrationslage in Slowenien kommt, die „die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit bedroht“.
„Diese Bestimmungen sind unvereinbar mit den rechtlichen Verpflichtungen Sloweniens im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Refoulements und Kollektivausweisungen von Ausländern unmissverständlich verbietet, und mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, angemessene Verfahren und Rechtsbehelfe vorzusehen, die eine wirksame und individuelle Bewertung der Schutzbedürfnisse von Migranten gewährleisten“, so Kommissar Muižnieks.
„Es ist legitim, dass Slowenien die Migrationsbewegungen an seinen Grenzen regulieren möchte, gleichwohl muss dies auf eine Weise geschehen, welche die Menschenrechte der Migranten achtet, darunter das Recht jedes Menschen, Asyl zu beantragen und zu erhalten, wenn ein Schutzbedarf besteht.“
„Falls diese Maßnahmen verabschiedet werden, würden sie nicht nur den Ruf Sloweniens als ein Land trüben, dass sich vollständig zu den Menschenrechten bekennt, sondern könnten auch einen Dominoeffekt in der Region auslösen“, fügte der Kommissar hinzu.