Zurück Spanisches System zum Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen gut entwickelt, Lücken bestehen jedoch in den Bereichen Justiz, Gesundheit und öffentliche Verwaltung

Spanisches System zum Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen gut entwickelt, Lücken bestehen jedoch in den Bereichen Justiz, Gesundheit und öffentliche Verwaltung

In einem neuen Bewertungsbericht kommt der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates zu dem Schluss, dass Spanien über ein gut entwickeltes System zum Schutz und zur Förderung seiner Regional- oder Minderheitensprachen verfügt, dass jedoch weitere Maßnahmen erforderlich sind, um bestehende Lücken zu schließen und seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen nachzukommen (siehe die Zusammenfassung des Berichts auf Spanisch).

Die spanische Verfassung, die Autonomiestatuten und einige einschlägige Gesetze schaffen einen allgemeinen Rahmen für den Schutz und die Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen. Dennoch gibt es weiterhin Probleme in Bezug auf die Justiz, die öffentliche Verwaltung, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und den grenzüberschreitenden Handel. In diesen Bereichen, die in die Zuständigkeit der Behörden des spanischen Staates fallen, werden die Bestimmungen der Charta nicht selten unvollständig umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf das Recht, Regional- oder Minderheitensprachen in Gerichtsverfahren, im Gesundheitswesen und in der Kommunikation mit staatlichen Institutionen zu verwenden.

Der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen in der staatlichen Verwaltung bleibt auch in den Autonomen Gemeinschaften, in denen diese Sprachen geschützt sind, begrenzt. Während die Kommunal- und Regionalverwaltungen von ihrem Personal häufig die Kenntnis der Regional- oder Minderheitensprache verlangen, ist die Zahl der Beamten in den staatlichen Diensten, die diese Sprachen ausreichend beherrschen, gering. Der Ausschuss betont, dass die Digitalisierung der öffentlichen Dienste zwar nützlich sei, die Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen jedoch nicht in den Hintergrund drängen dürfe.

Der Bericht beruht auf Informationen aus staatlichen und nichtstaatlichen Quellen, einschließlich Informationen, die während des Besuchs des Ausschusses in Spanien im Januar 2024 erhoben wurden. Er wird zusammen mit der Stellungnahme der spanischen Behörden veröffentlicht.


 Pressemitteilung
Spanisches System zum Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen gut entwickelt, Lücken bestehen jedoch in den Bereichen Justiz, Gesundheit und öffentliche Verwaltung [EN]


 Spanien und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Straßburg 24. september 2024
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