Zurück Spanien muss Entschädigung von Menschenhandelsopfern gewährleisten und Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft verstärken

Spanien muss Entschädigung von Menschenhandelsopfern gewährleisten und Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft verstärken

Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) hat die spanischen Behörden eindringlich dazu aufgefordert, Opfern von Menschenhandel einen wirksamen Zugang zu Entschädigung zu gewährleisten und proaktive Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verstärken.

In einem neuen Bericht bewertet die GRETA, inwieweit Spanien die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels umsetzt, insbesondere den Zugang von Opfern zur Justiz und zu wirksamen Rechtsmitteln. Darin begrüßt sie den Fortschritt im Hinblick auf den Rechtsrahmen und die politischen Maßnahmen, stellt aber auch einige Mängel fest, die behoben werden müssen. Dem Bericht zufolge ist Spanien weiterhin vor allem ein Ziel- und Transitland für Menschenhandelsopfer. Im Zeitraum von 2017 bis 2022 wurden insgesamt 1.687 Menschenhandelsopfer identifiziert. Sexuelle Ausbeutung war weiterhin die häufigste Form der Ausbeutung, allerdings nahm gleichzeitig die Zahl der Personen zu, die als Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft identifiziert wurden. Die Zahl der Kinder, die als Opfer von Menschenhandel identifiziert wurden, blieb gering (79 im Zeitraum von 2017 bis 2022).

Die GRETA erkennt an, dass in manchen Bereichen Fortschritt erzielt wurde, etwa die Verabschiedung eines Nationalen Strategieplans gegen Menschenhandel und eines Nationalen Aktionsplans gegen Zwangsarbeit für 2021–2023. Ebenso positiv bewertet die GRETA den verbesserten Schutz durch das Gesetz zum umfassenden Schutz von Kindern und Erwachsenen sowie das veränderte Verfahren für die Zuerkennung des Opferstatus durch das Königliche Gesetzesdekret, das Dringlichkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine regelt.

Hinsichtlich des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft müssen die Behörden der GRETA zufolge dringend sicherstellen, dass die Arbeitsinspektorate über hinreichende Ressourcen zur Ausführung von Kontrollen verfügen, den Rechtsrahmen auf allfällige Lücken prüfen, welche die Strafverfolgungen und Verurteilungen beschränken, den Risiken von Menschenhandel in der Landwirtschaft entgegenwirken und die Detektion möglicher Opfer in diesem Bereich verbessern.


 Pressemitteilung
Spanien muss Entschädigung von Menschenhandelsopfern gewährleisten und Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft verstärken [EN]


 Spanien und die GRETA [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Strassburg 12 Juni 2023
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