Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge, Tomáš Boček, reist vom 12. bis 16. Juni 2017 zu einem Informationsbesuch nach Serbien und in zwei Transitzonen in Ungarn.
In Belgrad und anderen Regionen Serbiens (vor allem an der Grenze zu Kroatien und Ungarn) besucht Boček einige Aufnahmezentren für Migranten und Flüchtlinge. Außerdem trifft er Vertreter der serbischen Regierung, den Bürgermeister von Belgrad und Vertreter internationaler Organisationen, der EU sowie einiger nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen.
In Ungarn besucht der Sonderbeauftragte die Transitzonen in Röszke und Tompa, wo Migranten aufgenommen werden und ihr Asylantrag bearbeitet wird.
Serbien und Ungarn liegen auf der sogenannten Westbalkanroute und sind infolge der großen Zahl von Flüchtlingen und anderen Migranten, die in der jüngeren Vergangenheit in Europa angekommen sind, weiterhin in einer außergewöhnlichen Situation. Ziel des Besuchs des Sonderbeauftragten ist es, Informationen über diese Situation zu erheben und Vorschläge für konkrete Maßnahmen des Europarates zur Unterstützung der beiden Mitgliedsstaaten zu entwickeln.
Im Anschluss an den Besuch in Serbien und den Transitzonen in Ungarn wird Boček einen Bericht mit seinen Schlussfolgerungen und Empfehlungen veröffentlichen.
Viele davon werden sich ohne Zweifel mit dem Schutz der am meisten gefährdeten Flüchtlinge und Migranten befassen, besonders mit dem Schutz unbegleiteter Kinder; dies ist eine der Prioritäten des Sonderbeauftragten.
Vor Kurzem veröffentlichte Boček einen Themenbericht über Migranten- und Flüchtlingskinder, der auf den Ergebnissen seiner Besuche in Griechenland, der „ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“, der Türkei, in Calais und Grande-Synthe (Frankreich) sowie Italien beruht. Er leistete überdies einen Beitrag zur Ausarbeitung des Aktionsplans des Europarates zum Schutz von Migranten- und Flüchtlingskindern in Europa, den die 47 Mitgliedsstaaten am 19. Mai 2017 verabschiedeten. Im Zeitraum 2017 bis 2019 (der Geltungsdauer des Plans) wird der Sonderbeauftragte gemeinsam mit anderen Organen des Europarates die Umsetzung des Aktionsplanes koordinieren.