In einer Stellungnahme zum Abschluss der letzten Sitzung der Kerngruppe* für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine hat Generalsekretär Alain Berset erklärt:
„Ich begrüße den positiven Ausgang des Treffens der Kerngruppe und die Fertigstellung der rechtlichen Dokumente technischer Art, die für die Einrichtung des Sondergerichtshofs im Rahmen des Europarates erforderlich sind.
Der Europarat ist bereit, den Sondergerichtshof zügig einzurichten. Es liegt nun an den Staaten, ihren politischen Willen zu demonstrieren, um die Einrichtung des Sondergerichtshofs zu gewährleisten.“
Die Mitglieder der Kerngruppe trafen sich vom 19. bis 21. März 2025 in Straßburg zu ihrer 14. und letzten Sitzung.
Sie schlossen die technische Arbeit an den drei für die Einrichtung des Sondergerichtshofs erforderlichen Dokumentenentwürfen ab: dem Entwurf eines bilateralen Abkommens zwischen der Ukraine und dem Europarat über die Einrichtung des Sondergerichtshofs, dem Entwurf der Satzung des Sondergerichtshofs und dem Entwurf eines erweiterten Teilabkommens über die Verwaltung des Sondergerichtshofs.
Diese drei Dokumente werden nun den politisch Verantwortlichen zur Prüfung vorgelegt.
*Die im Jahr 2023 gegründete Kerngruppe für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine vereint hochrangige Rechtssachverständige aus 38 Ländern, die mit den ukrainischen Behörden, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Europarat zusammenarbeiten, um angesichts der russischen Aggression Gerechtigkeit für die Ukraine zu erreichen
Dossier: Russlands Krieg gegen die Ukraine
Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine [EN]