Wie können die Mitgliedsstaaten das Problem der Staatenlosigkeit in Europa möglichst wirksam bekämpfen und dazu ermutigt werden, sich den gemeinsamen Anstrengungen dagegen anzuschließen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer internationalen Konferenz, die der Europarat – durch seinen Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit – und das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) gemeinsam organisieren. Die Veranstaltung findet am 24. September sowohl in Straßburg als auch im virtuellen Rahmen statt. Unter den Teilnehmenden sind hochrangige Vortragende sowie Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen der Mitgliedsstaaten und innerstaatlichen Behörden mit besonderer Expertise in Fragen der Staatsbürgerschaft und Staatenlosigkeit, Richterinnen und Richter, Vertreterinnen und Vertreter internationaler und regionaler Organisationen, der Zivilgesellschaft und aus der Wissenschaft sowie staatenlose Personen.
Dem UNHCR zufolge leben in Europa über 535.000 Staatenlose. Die Tatsache, dass sie über keine Staatsbürgerschaft verfügen, wirkt sich negativ auf ihren Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum sowie auf ihr Freizügigkeitsrecht aus.
Die Konferenz bietet eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken, unter anderem im Hinblick auf die Identifizierung und den Schutz von Staatenlosen sowie auf die Prävention und Verringerung der Gefahr von Staatenlosigkeit in Europa und der Staatenlosigkeit von Kindern. Als Grundlage dienen dabei die Schlussfolgerungen der technischen Beratungen von Fachleuten, die am 23. September stattfinden.
Zu den Hauptzielen der Konferenz zählt die Debatte – mittels eines Dialogs mit Beteiligten aus dem gleichen Fachgebiet und verschiedenen betroffenen Akteuren – über bewährte Praktiken und Politikansätze in dieser Frage. Unterstützt und gefördert sollen dadurch die Umsetzung oder Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit (SEV Nr. 166), der Konvention des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge (SEV Nr. 200), des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (1954) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (1961).