„Die türkischen Wähler haben für die Verfassungsänderung gestimmt. In Anbetracht des knappen Ergebnisses sollte die türkische Führung die nächsten Schritte sorgfältig prüfen. Es ist äußerst wichtig, im Einklang mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit die Unabhängigkeit der Justiz sicherzustellen. Der Europarat, in dem die Türkei Vollmitglied ist, steht bereit, um das Land bei diesem Prozess zu unterstützen.“
Siehe auch:
Die Türkei im Europarat