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Erklärung des Generalsekretärs zur Lage in der Türkei

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat folgende Erklärung veröffentlicht:

„Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ich die jüngsten Ereignisse in der Türkei, darunter die Festnahme und Inhaftierung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und einer Reihe weiterer gewählter Amtsträger. Diese Ereignisse haben landesweit Demonstrationen ausgelöst, und zu Verhaftungen von Journalisten und dem Verdacht unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Strafvollzugsbehörden geführt. Ohne anhängigen Gerichtsverfahren vorgreifen zu wollen muss festgestellt werden, dass die von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Rechte, darunter die Meinungs- und Medienfreiheit, die Freiheit sich friedlich zu versammeln, und das Recht auf ein faires Verfahren, den Eckpfeiler der demokratischen Sicherheit bilden und rechtlich bindende Verpflichtungen für alle Mitgliedsstaaten darstellen.

Es ist wesentlich, dass diese Rechte sowohl im Gesetz als auch in der Praxis gewährleistet werden. Dies erfordert die uneingeschränkte Einhaltung der Grundprinzipien des Konventionssystems: dazu gehören die Unschuldsvermutung, die Anwendung der Untersuchungshaft nur als allerletztes Mittel, und der Schutz der politischen Meinungsäußerung. Auch das Recht auf friedliche Demonstrationen muss uneingeschränkt gewährleistet sein. Und jeder mutmaßliche übermäßige Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte muss unabhängig und wirksam untersucht werden, und eventuelle Verantwortliche sind gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte uneingeschränkt zur Rechenschaft zu ziehen.

Es ist wichtig darauf zu verweisen, dass die vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gemäß Artikel 46 der Konvention eine unbedingte rechtliche Verpflichtung darstellt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist von grundlegender Bedeutung, um die Glaubwürdigkeit des Konventionssystems und die Autorität und Handlungshoheit der nationalen Institutionen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu gewährleisten.

Bei meinem nächsten Besuch in Ankara werde ich erneut darauf verweisen, wie wichtig es für die Türkei ist, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzukommen. Der Europarat bleibt ein wichtiger Partner, gerade in diesen schwierigen Zeiten, denn er bietet Unterstützung, juristisches Fachwissen und einen Rahmen zur Gewährleistung von demokratischer Widerstandsfähigkeit und  Rechtsstaatlichkeit. In diesem Zusammenhang ist der Dialog von entscheidender Bedeutung und ich schätze die offenen, ehrlichen und konstruktiven Kontakte, die wir mit unseren türkischen Amtskollegen haben, sehr. Meine Anwesenheit beim  Antalya-Diplomatieforum spiegelt den ungebrochenen Einsatz des Europarates für Engagement, Zusammenarbeit, Multilateralismus und die Werte, die das Herzstück unserer Organisation bilden, wider.“

 Generalsekretär nimmt am 12./13. April am Antalya Diplomacy Forum teil

Generalsekretär Antalya, Türkei 13. April 2025
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