Mit Blick auf die Situation des Investigativjournalisten Iwan Golunow in der Russischen Föderation hat der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, folgende Erklärung veröffentlicht:
„Die Berichte aus Moskau, wonach der Investigativjournalist Iwan Golunow zum Opfer von Polizeigewalt geworden und verletzt worden sei, während er in einer Moskauer Polizeidienststelle festgehalten wurde, haben mich sehr beunruhigt und traurig gemacht.
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragspartei die Russische Föderation ist, untersagt unter allen Umständen Gewalt durch die Polizei im Zuge von Ermittlungen.
Überdies wurden Golunow zufolge Beweismittel, die ihn belasten, manipuliert, und dies gibt zu noch größeren Fragen Anlass.
Angesichts der besonderen Schwere der Anschuldigungen rufe ich den Innenminister der Russischen Föderation, Wladimir Kolokolzew, auf, sich persönlich des Falles anzunehmen.
Außerdem hoffe ich, dass die Menschenrechtsbeauftragte Moskalkowa die Anschuldigungen untersuchen wird.
Die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Sicherheit sind Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft; auch die Vollzugsbehörden müssen für diese Werte eintreten.“