Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat die Regierungen aufgerufen, strengere Vorschriften zur Verhütung von Korruption und Förderung der Integrität in hohen Exekutivfunktionen der Zentralregierungen zu erlassen, insbesondere in Bezug auf Lobbyarbeit und Kontakte zu Dritten, und ihre Anstrengungen zur vollständigen und unverzüglichen Umsetzung aller Empfehlungen der GRECO zu verstärken.
In ihrem Jahresbericht für 2023 äußert sich die GRECO besorgt über die im Vergleich zu anderen Berufsgruppen nur schleppend erfolgende Umsetzung ihrer Empfehlungen zur Verhütung von Korruption unter Abgeordneten. Sie unterstreicht außerdem, dass mehrere Justizsysteme weiter reformiert werden müssten, um die Unabhängigkeit der Richterschaft und Staatsanwaltschaften zu garantieren und die für sie geltenden Integritätsregeln zu stärken.
Bezüglich ihrer fünften Bewertungsrunde, in deren Mittelpunkt die Verhütung von Korruption und die Förderung der Integrität innerhalb von Zentralregierungen (hohe Exekutivfunktionen) und Strafverfolgungsbehörden stehen, zeigen die Schlussfolgerungen der GRECO, dass Transparenz, Aufsicht und Rechenschaftspflicht weiterhin ein Thema sind.
Der Präsident der GRECO, Marin Mrčela, erklärte: „Ohne Rechenschaftspflicht gibt es keine Transparenz, denn Straflosigkeit erhöht nur das Korruptionsrisiko und untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit. Zur Bekämpfung der Korruptionsrisiken in Verbindung mit den höchsten Exekutivämtern, insbesondere in Bezug auf Kontakte zu Dritten und Lobbyisten, und zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Integritätspolitik sind mehr Regulierung und Strenge erforderlich. Personen, die hohe Exekutivfunktionen ausüben, müssen mit gutem Beispiel vorangehen.“
Die GRECO ist der Ansicht, dass die Staaten dafür sorgen sollten, dass ihre institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Integrität vollständig und unmittelbar nicht nur für hohe Beamtinnen und Beamte, sondern auch für Ministerinnen und Minister, ihre politischen Beraterinnen und Berater und andere durch politische Entscheidung ernannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für bestimmte Staatschefinnen und -chefs gelten. In Bereichen wie der Verabschiedung und Umsetzung von Verhaltenskodizes, dem Umgang mit Interessenskonflikten und Lobbying, der Kontrolle von Vermögenserklärungen und der Gewährleistung ihrer Transparenz, der Einschränkung von Immunitäten, dem Zugang zu Informationen und dem Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft („Drehtür“-Praktiken) seien erhebliche Verbesserungen vonnöten.
Im Hinblick auf die Strafverfolgungsbehörden betont die GRECO, dass die Staaten mehr tun sollten, um sicherzustellen, dass korrupte Verhaltensweisen und Integritätsverstöße auf allen Hierarchieebenen angemessen behandelt werden, und um eine unzulässige Einmischung der Regierungen in die Polizeiarbeit zu verhindern. Es sei notwendig, umfassende Antikorruptions- und Integritätsrichtlinien für die Polizei zu verabschieden sowie den Umgang mit Interessenskonflikten und Nebentätigkeiten, den Schutz von Hinweisgebenden und die Einstellungs-, Beförderungs- und Entlassungsverfahren zu verbessern.
Die GRECO feiert 2024 ihr 25-jähriges Bestehen. Sie wurde am 1. Mai 1999 von 17 Staaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern) als erweitertes Teilabkommen des Europarates gegründet. Heute hat sie 48 Mitglieder: Die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie die Vereinigten Staaten und Kasachstan. Die Europäische Union ist 2019 als Beobachter beigetreten. Die GRECO bereitet derzeit ihre 6. Bewertungsrunde vor, die sich mit der Verhütung von Korruption und der Förderung der Integrität auf subnationaler Ebene befasst und 2025 beginnt.
Pressemitteilung
GRECO des Europarates: Strengere Vorschriften zur Verhütung von Korruption in hohen Exekutivfunktionen der Zentralregierungen erforderlich [EN]