Zurück Ausgewogenes Verhältnis zwischen Gemeinwohl und Individualrechten: Diskussion über Rolle der Staatsanwaltschaft auf Konferenz in Sankt Petersburg

Ausgewogenes Verhältnis zwischen Gemeinwohl und Individualrechten: Diskussion über Rolle der Staatsanwaltschaft auf Konferenz in Sankt Petersburg

Die Rolle der Staatsanwaltschaft bei der Wahrung der Individualrechte und des Gemeinwohls unter Berücksichtigung der Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention: So lautete das Thema einer hochrangig besetzten Konferenz, die heute in Sankt Petersburg endete. An der Konferenz, die gemeinsam von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, dem Europarat und der Internationalen Vereinigung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte organisiert wurde, nahmen Personen aus 30 Ländern teil, darunter 20 Generalstaatsanwältinnen und -anwälte.

Christos Giakoumopoulos, Generaldirektor des Europarates für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, unterstrich in seiner Eröffnungsrede am 7. Juli die wichtige Rolle der Staatsanwaltschaft bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Staatsanwältinnen und -anwälte stünden täglich vor der Aufgabe, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Gemeinwohl und den Individualrechten herzustellen, erklärte er.

Die Befugnisse der Staatsanwaltschaft entwickeln sich weiter, so Giakoumopoulos. „Die Ausweitung der Rolle der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und ihre neue Befugnis, vor dem Straßburger Gerichtshof aufzutreten, sind bedeutsame Entwicklungen“, stellte er fest und betonte, dass „zahlreiche Rechtsangelegenheiten besser auf innerstaatlicher Ebene behandelt werden könnten, damit Verstöße rasch behoben werden können und der Straßburger Gerichtshof nicht mit unkomplizierten Fällen, für die bereits eine Rechtsprechung existiert, überlastet wird“.

In diesem Zusammenhang ist das Inkrafttreten des 15. Protokolls zur Konvention in drei Wochen bedeutsam, durch welches der Subsidiaritätsgrundsatz in der Präambel der Konvention verankert wird.

Der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge, betonte in seiner Rede zum Abschluss der Konferenz am 8. Juli, dass „es neben dem Strafrecht die Aufgabe der Staatsanwaltschaften sein sollte, auf unabhängige und transparente Weise das allgemeine oder öffentliche Interesse zu vertreten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten“.

„Die neue Rolle der russischen Generalstaatsanwaltschaft, ihr Land beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu vertreten, umfasst eine zusätzliche und wichtige menschenrechtliche Verantwortung. Sie wird bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Urteile des Straßburger Gerichtshofs zentral sein. Dies erfordert sowohl individuelle Maßnahmen für die Beschwerdeführenden und umfassende Maßnahmen zur Lösung der allgemeinen Probleme, die dem Verstoß zugrunde liegen.“

Berge nannte einige Beispiele für den Beitrag des Europarates zur Schaffung einer stärkeren Einheitlichkeit im gemeinsamen Rechtsraum in Europa, etwa die langjährige Arbeit seines Beirats Europäischer Staatsanwälte, der den Staatsanwaltschaften eine Plattform zum Austausch bietet, sowie das gesamteuropäische Programm „Menschenrechtsschulung für Angehörige der Rechtsberufe“, dessen Online-Kurse zahlreiche Staatsanwaltschaften anwenden.

Die Teilnehmenden an der Konferenz haben eine Abschlusserklärung verabschiedet.


 Final document

 Event agenda

 Address to the Conference by Deputy Secretary General Bjørn Berge

 Photos (Facebook album)

Europarat Strassburg 8. Juli 2021
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