Zurück Aufruf zur Einreichung von Vorbildern für bewährte Praktiken zu kinderfreundlichen Verfahren im Migrationskontext

Aufruf zur Einreichung von Vorbildern für bewährte Praktiken zu kinderfreundlichen Verfahren im Migrationskontext

Das Büro der Sonderbeauftragten für Migration und Flüchtlinge sucht nach Vorbildern für gute oder vielversprechende – und vor allem kinderfreundliche – Praktiken in migrationsbezogenen Verfahren. Ausgewählte Vorbilder werden in einer Zusammenstellung bewährter Verfahren veröffentlicht, die im Rahmen des Aktionsplans des Europarates zum Schutz von Flüchtlings- und Migrantenkindern (2017-2019) erstellt wird.

Mit dem Beitrag zu dieser Aufforderung können Staaten und anderen Interessengruppen die Gelegenheit nutzen, ihre guten Praktiken bekannt zu machen, was zu erhöhter Sichtbarkeit und einer möglichen praktischen Übernahme in anderen Mitgliedsstaaten des Europarates führen kann.

Die Frist für die Einreichung von Beispielen für vorbildliche Verfahren endet am 30. September 2018. Einreichungen sind an SRSG.Migration.Office@coe.int zu richten.

Weitere Informationen finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewährten Verfahren, die auf Englisch, Französisch, und Italienisch verfügbar ist. Die Vorlage ist nur in englischer Sprache verfügbar.

Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge (SRSG) Straßburg 23. Juli 2018
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