Die Reformen, die sich über zehn Jahre erstreckten und als Interlaken-Prozess bekannt sind, haben das „System der Europäischen Menschenrechtskonvention gestärkt“, so die Vorsitzenden der Menschenrechtssitzungen des Ministerkomitees des Europarates im Vorwort zum Jahresbericht des Komitees für 2019, in dem es sich mit der Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte befasst.
Dem Bericht zufolge gab es zwischen 2010 und 2019 2120 neue Referenzfälle, die strukturelle und systemische Probleme auf innerstaatlicher Ebene aufzeigen, 2287 derartige Fälle wurden abgeschlossen. Das bedeutet eine Abschlussrate von 108 %. Zum Vergleich: Zwischen 2000 und 2010 gab es 1470 neue Referenzfälle, doch lediglich 602 wurden abgeschlossen, was einer Abschlussrate von 41 % entspricht.
Am 31. Dezember 2019 waren insgesamt 5231 Urteile und Entscheidungen in den verschiedenen Phasen der Umsetzung vor dem Ministerkomitee anhängig. Davon waren 1245 Referenzfälle, während 2015 noch der Höchstwert von 1555 anhängigen Referenzfällen zu verzeichnen war. Länger als fünf Jahre waren zum selben Stichtag 635 Referenzfälle anhängig, 2016 waren es noch 720.
„Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs ist ein entscheidender Faktor dafür, dass die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa gewährleistet ist“, unterstrich Christos Giakoumopoulos, Generaldirektor des Europarates für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
„Die umgesetzten Reformen haben dazu geführt, dass die Fälle nunmehr rascher abgeschlossen werden und die Zahl der anhängigen Fälle stetig sinkt. Allerdings ist weiterhin eine erhebliche Zahl von Fällen anhängig und neue Probleme zeichnen sich ab. Dies zeigt, dass konstruktives Engagement und Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und seinen Mitgliedsstaaten unverändert nötig sind, um weiteren Fortschritt zu erzielen.“
Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention