Das Ministerkomitee des Europarates hat heute seinen Jahresbericht für das Jahr 2016 über die Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht. Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Ministerkomitee für die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs durch die betroffenen Staaten verantwortlich.
Die Bemühungen, die Umsetzung in anhängigen Fällen erfolgreich abzuschließen, führten dazu, dass die Zahl abgeschlossener Fälle 2016 einen neuen Höchststand erreichte (2066 gegenüber 1537 im Jahr 2015). Viele der abgeschlossenen Fälle betreffen seit Langem bestehende strukturelle Probleme, besonders die Kontrolle der Tätigkeit von Sicherheitskräften, die Verhinderung der Misshandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sowie die Wirksamkeit der Justiz (insbesondere die übermäßige Dauer von Gerichtsverfahren). Der Bericht zeigt ebenfalls eine neuerliche Verringerung der Gesamtzahl anhängiger Fälle: Erstmals seit 2010 liegt sie nunmehr unter 10 000 (9941). Ende 2015 betrug die Zahl noch 10652.
Pressemitteilung – Überwachung der Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs: Ministerkomitee veröffentlicht 10. Jahresbericht [auf Englisch]