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Muižnieks: Schutz von Asylsuchenden und behinderten Personen in Schweden verbessern

„Schweden hat seine Zusage bekräftigt, sich an der Umsiedlung von Asylbewerbern zu beteiligen und die Neuansiedlung voranzutreiben, was als positives Signal zu werten ist. Es ist allerdings auch an der Zeit, die Beschränkungen für Asylbewerber, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 in Kraft getreten sind, wieder aufzuheben“, erklärt der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, der im Oktober 2017 nach Schweden gereist war, in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der Kommissar erkennt die Notwendigkeit an, die europäische Solidarität zu stärken und für Schutzsuchende legale und sichere Wege nach Europa zu schaffen. Er fordert jedoch Schweden auf, die Beschränkungen des Rechts auf Familienzusammenführung aufzuheben und Flüchtlingen und Personen, die subsidiären Schutz genießen, in diesem Bereich die gleichen Rechte einzuräumen. „Schweden sollte die Sofortmaßnahmen aufheben und wieder das Schutzniveau herstellen, das vor dem Zustrom von Migranten galt“, so Muižnieks. Er zeigt sich besorgt über die humanitären Folgen der Änderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylbewerbern und fordert die Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Grundbedürfnisse abgelehnter Asylbewerber, die nicht zurückgeführt werden können und die von völliger Armut und Elend bedroht sind, erfüllt werden.

Der Kommissar appelliert außerdem an die Behörden, die Unterstützung für unbegleitete Migrantenkinder zu verstärken und sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes bei allen Asyl- und Migrationsentscheidungen im Vordergrund steht. Das bedeutet, dass die Fälle unbegleiteter Minderjähriger vorrangig behandelt werden müssen, um lange Wartezeiten zu vermeiden, die die psychische Belastung verschlimmern, und dass, wenn Zweifel am Alter bestehen, zugunsten der jungen Menschen von Minderjährigkeit ausgegangen wird. In diesem Zusammenhang sollten sich die Behörden nicht nur auf eine medizinische Altersbestimmung verlassen, sondern multidisziplinäre Verfahren einführen. In Bezug auf die besondere Gefährdung unbegleiteter Minderjähriger, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die zwangsweise nach Afghanistan abgeschoben werden könnten, weist der Kommissar erneut darauf hin, dass jede Ausweisungsentscheidung strikt auf individuelle Umstände gestützt werden sollte und dass die Staaten davon absehen sollten, ein Kind in ein Land zurückzuschicken, in dem ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass das Kind von irreparablen Schäden bedroht ist.

Lesen Sie den vollständigen Artikel: Schweden: Schutz von Asylsuchenden und behinderten Personen verbessern

Menschenrechtskommissar Straßburg 16. Februar 2018
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