„Ich fordere die Schweizer Behörden auf, über die internationalen Flughäfen des Landes einreisende Migrantenkinder nicht länger zu inhaftieren. Unabhängig davon, ob sie mit ihren Familien oder allein reisen: Kinder gehören nicht in Haft“, erklärte heute der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, nach einem dreitägigen Besuch (22. bis 24. Mai) in der Schweiz, in dessen Verlauf er auch das geschlossene Aufnahmezentrum im internationalen Transitbereich des Züricher Flughafens aufsuchte.
Der Kommissar begrüßt die im neuen Asylgesetz vorgesehenen Verbesserungen, die schon ab Beginn des Verfahrens einen unentgeltlichen Rechtsbeistand ermöglichen und zu einer rascheren und optimierten Statusfeststellung führen sollen. Das neue Gesetz soll jedoch erst im Januar 2019 in Kraft treten; bis dahin müssen noch auf einigen Gebieten der Migrationspolitik Fortschritte erzielt werden. Bezug nehmend auf eine dieser Fragen, bei der besonders dringender Handlungsbedarf besteht, weist Muižnieks darauf hin, dass noch immer zu viele Menschen, darunter auch Syrer, eine „F-Bewilligung“ erhalten: Dabei handelt es sich um eine vorläufige Aufnahme, die zahlreiche der mit dem Flüchtlingsstatus verbundenen Rechte nicht umfasst. „Diese Menschen befinden sich dadurch in einer prekären Lage, die ihre Integration erschwert, obwohl es eine allgemein bekannte Tatsache ist, dass der Großteil dieser Menschen schließlich bleiben wird.“ Mit Verweis darauf, dass die Schweizer Behörden diese Regelung derzeit überprüfen, fordert sie der Kommissar dazu auf, einen subsidiären Schutzstatus einzuführen, der mit ähnlichen Rechten wie jenen für Flüchtlinge einhergeht.