Die Schweiz sollte den institutionellen und rechtlichen Rahmen stärken, um die Menschenrechte sicherzustellen und zu fördern sowie Migranten und Asylsuchende besser zu schützen: Diese Aussage zählt zu den wichtigsten Empfehlungen, die der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, heute in einem Bericht über seinen Besuch in dem Land im Mai 2017 veröffentlicht hat. Damit richtet er sich an die Schweizer Behörden.
Der Kommissar begrüßt das neue Asylgesetz, das zu schnelleren und optimierten Verfahren zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus führen soll, insbesondere durch die kostenlose Bereitstellung eines Rechtsbeistands ab Beginn des Verfahrens. Muižnieks stellt fest, dass die Behörden die Überarbeitung der Regelungen für eine vorläufige Aufnahme beabsichtigen, die unter anderem für geflohene Syrer gelten; er ruft die Behörden dazu auf, einen internationalen subsidiären Schutzstatus vorzusehen und darin Rechte zu gewährleisten, die den Rechten von Menschen mit offiziellem Flüchtlingsstatus entsprechen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die wahrscheinlich für sehr lange Zeit in der Schweiz bleiben werden, langfristig in eine prekäre Lage versetzt werden, die ihre Integration behindert. Deshalb sollten die rechtlichen Einschränkungen aufgehoben werden, die mit diesem Status für internationalen Schutz benötigende Menschen verbunden sind, vor allem im Hinblick auf die geografische Mobilität, Familienzusammenführungen und Sozialhilfe“, so der Kommissar weiter.