Die Europäische Union und der Europarat setzen sich gemeinsam für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein. Im Jahr 2017 jährt sich die Unterzeichnung der diesbezüglichen Absichtserklärung zum zehnten Mal.
In Anbetracht der vielen Aufgaben, vor denen Europa steht – Populismus, Extremismus, Terrorismus, Fremdenfeindlichkeit, die Flüchtlingskrise –, gehen die Europäische Union und der Europarat gemeinsam vor, und dies in größerem Umfang als jemals zuvor.
„Unsere Zusammenarbeit ist nunmehr intensiver denn je zuvor. Die EU ist mittlerweile der wichtigste Partner des Europarates, politisch und finanziell“, erklärte die Stellvertretende Generalsekretärin, Gabriella Battaini-Dragoni.
Mit den verschiedenen Organen der EU, auch auf höchster Ebene, führt der Europarat einen umfassenden politischen Dialog, und die beiden Organisationen treten häufig gemeinsam für Reformen ein.
Die Partnerschaft drückt sich unter anderem durch die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Programmen (mit einem Gesamtvolumen von 322 Millionen Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2016) aus. Die Zusammenarbeit ist erfolgreich, weil sie strategisch ist – nicht nur finanziell, sondern auch politisch –, ähnliche Ziele verfolgt und auf gemeinsamen Werten gründet. Der Beitrag der Europäischen Union beläuft sich dabei auf 270 Millionen Euro, jener des Europarates auf 52 Millionen Euro. Dies ermöglicht eine einzigartige Kombination aus Normenfestlegung, Kontrolle und Zusammenarbeit, verbunden mit einem „institutionenübergreifenden Ansatz“, durch den auf verschiedenen Ebenen eingegriffen werden kann (Regierung, Parlament, gerichtliche Instanzen, Kommunalverwaltungen, Zivilgesellschaft).
Es sind bereits viele Erfolge zu verzeichnen: Beispielsweise haben sich der Europarat und die EU gemeinsam für ein echtes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem in der Ukraine eingesetzt, welches 2017 schließlich eingeführt wurde, zusammen mit Reformen bei den Printmedien und der Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen. Auf Antrag des serbischen Justizministeriums wurde die Entwicklung eines Aktionsplans zu den Rechten nationaler Minderheiten unterstützt, der mittlerweile seit März 2016 in Kraft ist. Letztes Jahr verabschiedeten Marokko und Tunesien neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Menschenhandel, welche in hohem Maß von den Normen des Europarates inspiriert und im Einklang mit diesen sind – ein Ergebnis der Arbeit im Rahmen des Südprogramms.