Das Ministerkomitee des Europarates stellt in einer heute verabschiedeten Erklärung fest, dass die Staaten und die Gesellschaft in Krisenzeiten Gefahr laufen, die Kinderrechte zu vernachlässigen oder aufs Spiel zu setzen, insbesondere die Rechte besonders schutzbedürftiger Kinder.
Das Ministerkomitee bekräftigt sein entschlossenes Engagement für die Kinderrechte und ruft die Mitgliedsstaaten des Europarates zu den nötigen Maßnahmen auf, um den Zugang von Kindern zur Justiz zu gewährleisten, unter anderem durch die Stärkung der Melde- und Überweisungsmechanismen und den Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln. Die Staaten müssen das Kindeswohl auch wahren, wenn Kinder in Konflikt mit dem Gesetz geraten und ohne elterliche Fürsorge leben, etwa im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern und einem Sorgerechtsverfahren, mit Migration und gewaltbereitem Extremismus. Zudem betont das Ministerkomitee die Notwendigkeit, den Ursachen und den Folgen von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung ebenso entgegenzutreten wie der Gewalt und der Diskriminierung, deren Opfer Kinder sein können. Ebenfalls hervorgehoben wird die Rolle der Privatwirtschaft: Dem Ministerkomitee zufolge muss die Möglichkeit bestehen, deren Vertreter bei einem Verstoß gegen die Kinderrechte zur Rechenschaft zu ziehen.
Das Ministerkomitee ruft die 47 Mitgliedsstaaten auf, das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und die Fakultativprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.