Vom 6. bis 7. Juni 2017 haben die Vertreter der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ihre zweite diesjährige „Menschenrechtssitzung“ abgehalten und die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geprüft. Dem Ministerkomitee kommt diese Kontrollfunktion gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu.
Die im Rahmen der Sitzung angenommenen Texte betreffen: Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, Kroatien, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Polen, die Republik Moldau, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, Slowenien, die Tschechische Republik, die Türkei, die Ukraine, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.
Das Ministerkomitee verabschiedete zudem Endgültige Entschließungen und unterband damit die weitere Prüfung der Fälle, die folgende Länder betreffen: Belgien, Bosnien und Herzegowina, die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, Estland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Litauen, Montenegro, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Serbien, die Slowakei, die Türkei, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.
Das Ministerkomitee veröffentlichte außerdem ein Verzeichnis der Fälle, die auf der nächsten „Menschenrechtssitzung“ vom 19. bis 21. September 2017 einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollen. Die für die Sitzung vorgeschlagene Fälle betreffen Albanien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, die „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“, Frankreich, Georgien, Griechenland, Kroatien, Italien, Litauen, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Slowenien, die Republik Moldau, die Türkei, Ungarn und die Ukraine.