Zurück Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters für die Ukraine hält ihr zweites Treffen ab

Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters für die Ukraine hält ihr zweites Treffen ab

Vertreterinnen und Vertreter aus mehr als 40 Ländern sind zum zweiten Treffen der Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine zusammengekommen, die in der lettischen Hauptstadt Riga abgehalten wurde.

„Mit diesem zweiten Treffen des Schadensregisters gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für die durch den russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine verursachten Schäden. Der Europarat steht so lange wie nötig weiterhin Schulter an Schulter mit seinem Mitgliedsstaat Ukraine und seiner Bevölkerung“, erklärte der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge, bei der Eröffnung.

„Es ist als internationale Gemeinschaft unsere Pflicht, die Ukraine in ihren Anstrengungen, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die Aggressoren zur Rechenschaft zu ziehen, zu unterstützen. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht durch das Schadensregister für die Ukraine. Die informelle Konferenz der Justizministerinnen und -minister gab den Mitgliedsstaaten durch die Unterstützung der Grundsätze von Riga politische Leitlinien für eine zielgerichtete und effiziente Funktionsweise des Registers an die Hand“, so die Justizministerin der Republik Lettland, Inese Lībiņa-Egnere.

„Starke Mitarbeitende, ein hervorragender Vorstand sowie die digitale Plattform, die entwickelt wird, werden es dem Register ermöglichen, voll funktionsfähig zu werden und in der Lage zu sein, mit der Aufnahme von Schadensfällen zu beginnen. Wir setzen das ehrgeizige Ziel, das dies im ersten Quartal 2024 geschieht, sodass zumindest jene, die es am meisten benötigen – die Menschen der Ukraine – damit anfangen können, ihre Schadensfälle einzureichen“, sagte der Exekutivdirektor des Schadensregisters für die Ukraine, Markijan Kljutschkowski.

Das Register wird zur Erfassung von Nachweisen und entsprechenden Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Schäden, Verluste und Verletzungen dienen, die den betroffenen natürlichen und juristischen Personen sowie dem Staat Ukraine durch Russlands völkerrechtswidrige Handlungen in der Ukraine oder gegen die Ukraine zugefügt wurden.

Seit dem ersten Treffen der Konferenz der Teilnehmer im Juni wurde ein Sitzabkommen mit den Niederlanden als dem Sitz des Registers in Den Haag unterzeichnet und ist dieses in Kraft getreten.

Das zweite Treffen war finanziellen Fragen und dem Verfahren zur Ernennung des Vorstands gewidmet.

Das Budget des Registers wird durch jährliche Pflichtbeiträge der teilnehmenden Staaten finanziert sowie durch freiwillige Beiträge; die Niederlande und die Europäische Union haben beträchtliche freiwillige Beiträge für die Anlaufkosten des Registers geleistet.

Bisher beteiligen sich 44 Länder und die Europäische Union (als Teilnehmer oder assoziierte Mitglieder) am Erweiterten Teilabkommen zum Schadensregister für die Ukraine, das beim Gipfeltreffen des Europarates in Reyjkavik (16.–17. Mai 2023) eingerichtet wurde, und viele weitere haben ihre Absicht zum Beitritt zum Ausdruck gebracht.

Bei ihrem Treffen in Riga am 11. September verabschiedeten die Justizministerinnen und -minister der Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates eine Erklärung, in der eine Reihe von Grundsätzen („Riga-Grundsätze“) dargelegt ist, durch die eine umfassende Rechenschaftspflicht für die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und Wiedergutmachung für alle Opfer des Krieges erreicht werden soll, auch durch die zielgerichtete und effiziente Funktionsweise des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression.


 Rede des Stellvertretenden Generalsekretärs [EN]

Europarat Riga 12. September 2023
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