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Kongress verabschiedet Empfehlung infolge eines Informationsbesuchs in der Republik Moldau

Am 27. März 2018 hat der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates auf seiner 34. Sitzung in Straßburg (Frankreich) eine Empfehlung über den Informationsbesuch zur Situation kommunaler Mandatsträger in der Republik Moldau verabschiedet. Der Besuch fand am 13. Dezember 2017 in Chișinău statt. Ziel der Mission war es, Informationen über die Situation des suspendierten Bürgermeisters von Chișinău, Dorin Chirtoaca, zu sammeln. Sie wurde auf Antrag des Monitoring-Ausschusses durchgeführt und durch vom Kongress der moldauischen Gemeinden (CALM) geäußerte Beschwerden initiiert.

Der Bericht wurde von den Ko-Berichterstattern Marc Cools (Belgien, ILDG) und Gunn Marit Helgesen (Norwegen, EPP/CCE) präsentiert und unterstreicht, dass sich die Lage der lokalen Demokratie in Moldau seit dem letzten Monitoring-Bericht des Kongresses (2012) deutlich verschlechtert hat und dass die Art, wie das gegen den Bürgermeister von Chișinău gerichtete kommunale Amtsenthebungsreferendum durchgeführt wurde, eine Störung der lokalen Regierungstätigkeit in der Hauptstadt zur Folge hatte und auch allgemein dem Funktionieren der lokalen Demokratie geschadet hat. Die Berichterstatter äußerten ihre Bedenken hinsichtlich der fehlenden klaren rechtlichen Grundlage für die Suspendierung eines kommunalen Mandatsträgers und die mangelnde Konsultation mit dem Kongress der moldauischen Gemeinden (CALM). In dem Bericht machen sie einen Verstoß gegen Artikel 8.3 der Charta der kommunalen Selbstverwaltung (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Verwaltungsaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften) geltend.

„Die Situation läuft eindeutig den Anforderungen von Artikel 3.2 der Charta zuwider, der die Mitglieder von Räten und Versammlungen betrifft, die aus freien, gleichen, unmittelbaren und allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind“, erklärte Cools. Darum empfiehlt der Kongress, die Gerichtsverfahren gegen kommunale Mandatsträger zu überprüfen und den Rechtsrahmen und insbesondere das Wahlgesetz der Republik Moldau zu überarbeiten, damit sichergestellt ist, dass die kommunalen Mandatsträger ihre Städte und Gemeinden frei verwalten können und nicht zum Opfer juristischer Schikanen werden.

Kongresssitzung Straßburg 27. März 2018
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