Korruption unter Richterinnen und Richtern ist eine der großen Bedrohungen für die Gesellschaft und das Funktionieren demokratischer Staaten. Sie untergräbt die Integrität der Justiz, die eine Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit und ein Grundwert des Europarates ist. Die Integrität der Justiz ist die wichtigste Vorbedingung für die Effizienz und Unparteilichkeit der innerstaatlichen Justizsysteme. Eng verbunden ist sie mit der Unabhängigkeit der Justiz. Sie fördert das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und somit in das politische System insgesamt.
Der Beirat europäischer Richterinnen und Richter des Europarates (CCJE) hat eine Stellungnahme zur „Prävention von Korruption unter Richterinnen und Richtern“ verabschiedet.
Mit der Stellungnahme nehmen europäische Richterinnen und Richter aus den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates einen gemeinsamen Standpunkt zur Frage ein, wie die Integrität von Richterinnen und Richtern gewährleistet und Korruption bekämpft werden kann, sowohl durch die Prävention von Bestechungsversuchen in der Justiz als auch dadurch, dass sie selbst zu Hauptakteuren in diesem Kampf werden.