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Kongress prüft Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in San Marino

Eine Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen, die sich aus den Berichterstattenden Alexander Boomgaars, Niederlande, und Tanja Joona, Finnland, zusammensetzt, wird vom 17. bis 18. September 2024 einen Monitoring-Besuch in der Republik San Marino durchführen, um die Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in dem Land seit dem vorherigen Monitoring-Bericht zu bewerten, den der Kongress im Jahr 2018 verabschiedet hat. Begleitet werden die Berichterstattenden von Prof. Eva Marín Hlynsdóttir, die Mitglied der Gruppe unabhängiger Sachverständiger der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist.

Im Mittelpunkt des Besuchs der Kongressdelegation steht die Umsetzung der Empfehlung 418(2018) des Kongresses „Lokale Demokratie in der Republik San Marino“. Besonderes Augenmerk liegt auf der rechtlichen Anerkennung des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung und seiner praktischen Umsetzung, der Übertragung von Zuständigkeiten an die Gemeinden, der administrativen, organisatorischen und finanziellen Autonomie auf kommunaler Ebene und den Anhörungsverfahren in San Marino.

Die Berichterstattenden werden einen Meinungsaustausch mit dem Minister für Inneres, öffentlichen Dienst, institutionelle Angelegenheiten, Beziehungen zu den Gemeinderäten und Vereinfachung der Rechtsvorschriften, dem Minister für Territorium, Umwelt, Landwirtschaft, Zivilschutz und Beziehungen zum Staatsunternehmen für öffentliche Arbeiten, dem Vizepräsidenten des Gremiums zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze (Collegio Garante della Costituzionalità delle Norme) und dem Präsidenten der Kommission zur Kontrolle der öffentlichen Finanzen San Marinos führen.

Es sind auch Gespräche mit Mitgliedern der nationalen Delegation San Marinos beim Kongress geplant sowie mit den Bürgermeistern (Capitani di Castello) der Gemeinden San Marino (Città di San Marino), Domagnano und Serravalle.

 

Die Republik San Marino hat die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung im Jahr 2013 ratifiziert. Länder, die die Charta ratifiziert haben, sind an ihre Bestimmungen gebunden. Die Charta verlangt die Einhaltung einer Mindestanzahl an Rechten, welche das europäische Fundament der kommunalen Selbstverwaltung bilden. Der Kongress der Gemeinden und Regionen sorgt dafür, dass diese Grundsätze eingehalten werden.

Kongress Straßburg 16. September 2024
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