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Europäische Union hinterlegt Genehmigungsurkunde der Istanbul-Konvention

Die Europäische Union hat heute das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210), bekannt als „Istanbul-Konvention“, ratifiziert. Bei einer Feierstunde im Palais de l’Europe unter Anwesenheit von Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić haben Botschafter Mårten Ehnberg, Ständiger Vertreter Schwedens beim Europarat (amtierender Ratsvorsitz der Europäischen Union), und Helena Dalli, Europäische Kommissarin für Gleichstellung, die Genehmigungsurkunde hinterlegt.

„Dieser Tag ist ein Grund zur Freude, aber auch zum Nachdenken über die Arbeit, die noch vor uns liegt. Mit dem Beitritt zur ‚Istanbul-Konvention‘ des Europarates, welche der Maßstab für internationale Normen in diesem Bereich ist, bekräftigt die EU erneut den zentralen Platz und die Bedeutung der Konvention. Die EU umfasst 14 der 20 bei der Geschlechtergleichstellung weltweit bestplatzierten Länder. Dennoch haben etwa 22 Prozent der Frauen in der EU Gewalt durch einen Intimpartner erfahren. Durch den Beitritt zur Konvention erhält die EU ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, erklärte die schwedische Ministerin für Geschlechtergleichstellung und Berufsleben, Paulina Brandberg.

Bis heute wurde der Vertrag von 38 Vertragsparteien ratifiziert (37 Staaten und die Europäische Union). Er wurde von allen EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet und von 21 davon ratifiziert (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und Zypern).

„Damit wir in einer fairen und gerechten Europäischen Union leben können, müssen Frauen und Mädchen frei von Angst, Gewalt und alltäglicher Unsicherheit leben können. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention garantiert die EU die Anwendung strafrechtlicher Mindestnormen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten Union und vermittelt die Botschaft, dass die Bekämpfung dieser Formen von Gewalt Priorität hat“, hob Kommissarin Dalli hervor.

Dieser historische Vertrag ebnet den Weg für die Schaffung eines Rechtsrahmens auf gesamteuropäischer Ebene, um Frauen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, strafrechtlich zu verfolgen und zu beseitigen. Die Konvention legt auch einen spezifischen Monitoring-Mechanismus (GREVIO) fest, um die wirksame Umsetzung ihrer Bestimmungen zu gewährleisten.

„In der beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Reykjavik verabschiedeten Erklärung wurde die Vorreiterrolle des Europarates bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bekräftigt. Durch die Ratifizierung durch die Ukraine, das Vereinigte Königreich und die Republik Moldau im vergangenen Jahr und jetzt die Europäische Union habe ich keine Zweifel, dass dieser positive Trend und diese Aufwärtsdynamik sich fortsetzen. Ich hoffe, dass EU-Mitgliedsstaaten, die noch keine Vertragsstaaten der Konvention sind, nun dazu angeregt werden, es zu werden“, erklärte Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić.

Die Konvention tritt in Bezug auf die Europäische Union am 1. Oktober 2023 in Kraft.

 Wortlaut der Istanbul-Konvention

Europarat Strassburg 28. Juni 2023
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