Zurück Große Kammer stellt im Fall Alexei Nawalny mehrere Verstöße fest

Große Kammer stellt im Fall Alexei Nawalny mehrere Verstöße fest

Die Große Kammer hat heute ein Urteil im Fall Nawalny gegen Russland (Beschwerde Nr. 29580/12 und vier weitere) verkündet. Der Fall betrifft die Beschwerde, dass die Festnahme, Inhaftierung und verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers in sieben Fällen in den Jahren 2012 und 2014 gegen seine Rechte verstoßen hätten und politisch motiviert gewesen seien.

In ihrem Urteil stellt die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einstimmig fest, dass Folgendes vorliegt:

  • eine Verletzung von Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit, Rechtmäßigkeit von Festnahme oder Freiheitsentziehung) der Europäischen Menschenrechtskonvention,
  • eine Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires Verfahren) im Hinblick auf sechs Verwaltungsverfahren,
  • keine Verletzung von Artikel 6 § 1 im Hinblick auf ein siebentes Verwaltungsverfahren, und
  • eine Verletzung von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Mit vierzehn zu drei Stimmen stellte die Kammer zudem fest, dass Artikel 18 (Begrenzung der Rechtseinschränkungen) der Konvention verletzt wurde.

Die Große Kammer bestätigte die Gründe eines Kammerurteils in dem Fall und befand, dass Nawalnys Rechte gemäß Artikel 5 aufgrund von sieben Festnahmen und zwei Freiheitsentziehungen zum Zwecke der Untersuchungshaft und gemäß Artikel 6 im Hinblick auf sechs von sieben Verwaltungsverfahren infolge der Festnahmen verletzt wurden.

Der Gerichtshof stellte zudem eine Verletzung von Artikel 11 fest und entschied, dass zwei der Festnahmen nicht durch legitime Ziele begründet und fünf weitere in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich waren. Die Große Kammer erweiterte die Begründung der Kammer im Sinne dieses Artikels erheblich.

Der Gerichtshof stellte fest, dass Nawalnys Beschwerde nach Artikel 18, wonach die Festnahmen politisch motiviert gewesen seien, ein „wesentlicher Gesichtspunkt“ des Falles ist. Indem er sein Augenmerk vor allem auf zwei der Festnahmen legte, urteilte der Gerichtshof, dass sie in der Tat darauf abzielten, unter Verletzung von Artikel 18 sowie von Artikel 5 und 11 den politischen Pluralismus einzuschränken.

Darüber hinaus empfahl der Gerichtshof der Regierung gemäß Artikel 46 der Menschenrechtskonvention (Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile), Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf friedliche Versammlung in Russland zu gewährleisten.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg 15. November 2018
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page
Events
Follow us

       

Galerie
galleries link
Facebook
Twitter