In einem heute veröffentlichten Memorandum empfiehlt der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, den russischen Behörden, den für öffentliche Versammlungen geltenden Rechtsrahmen des Landes gründlich zu überarbeiten. Dies sollte in Abstimmung mit den innerstaatlichen Menschenrechtsstrukturen geschehen und dazu führen, dass die Regelungen im Einklang mit den internationalen Normen stehen.
„Die Gesetze der Russischen Föderation zur Versammlungsfreiheit wurden in den letzten Jahren beträchtlich verschärft“, so der Kommissar. „Infolgedessen haben die Behörden zahlreiche Anträge auf Abhaltung einer öffentlichen Versammlung abgelehnt. Im vergangenen Jahr wurden viele Demonstrationsteilnehmer verhaftet, auch wenn sie sich nicht widerrechtlich verhielten. Außerdem ist eine zunehmende Intoleranz gegenüber ‚unerlaubten’ Veranstaltungen mit einer geringen Teilnehmerzahl festzustellen, sogar gegenüber Ein-Personen-Mahnwachen. Dies läuft den Verpflichtungen Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und seiner eigenen Verfassung zuwider, da in beiden Texten das Recht auf Versammlungsfreiheit verankert ist.“