Als Reaktion auf die jüngst von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution, in der sie den Zugang zu sauberer, gesunder und nachhaltiger Umwelt als universelles Menschenrecht anerkennt, hat der Menschenrechtssprecher des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats, Harald Bergmann (Niederlande, ILDG), diese historische Entscheidung begrüßt. „Diese Anerkennung ist eine bahnbrechende Entwicklung, die die Dringlichkeit kollektiver Maßnahmen auf allen Ebenen staatlichen Handelns zum Schutz der Umwelt und gegen den Klimawandel zeigt“, erklärte Bergmann und erinnerte daran, dass der Kongress beständig die wichtige und führende Rolle der Gemeinden und Regionen betont hat.
„Der Kongress ist überzeugt, dass eine sichere und gesunde Umwelt eine Voraussetzung dafür ist, die Menschenrechte wahrzunehmen, und dass dies eine gemeinsame Verantwortung ist. Was wir wollen, ist eine ‚grüne Lesart‘ der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, das heißt die Auslegung ihrer Bestimmungen aus der Perspektive des Umweltschutzes, sowie die Stärkung der Position der Gemeinden und Regionen bei umweltpolitischen Entscheidungen“, unterstrich er mit Bezug auf den Bericht, den der Monitoring-Ausschuss am 30. Juni in Istanbul verabschiedet hat und der auf der 43. Kongresssitzung (25. bis 27. Oktober 2022) debattiert wird.
Der Kongress schlägt vor, die Charta durch ein Zusatzprotokoll zu ergänzen, das die Befugnisse der Gemeinden in umweltpolitischen Fragen gewährleistet und die Kommunal- und Regionalbehörden sensibilisiert. Um die Gemeinden und Regionen und ihre Behörden zu unterstützen, bereitet der Kongress zudem einen dritten Band der Menschenrechtshandbücher für Verantwortliche der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vor, der dem Thema Umwelt und nachhaltige Entwicklung gewidmet ist und im Oktober 2022 erscheinen soll.