„Der Rechtsrahmen der Russischen Föderation in Bezug auf nicht kommerzielle Organisationen ist unvereinbar mit den internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen“, so der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, in einer heute veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gegenstand der Stellungnahme ist eine Reihe von Beschwerden, die gegen das „Gesetz über ausländische Agenten“ eingebracht wurden.
„Die Umsetzung dieses Gesetzes hat sich abschreckend auf die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Russischen Föderation ausgewirkt und das Recht auf Vereinigungs- und Meinungsäußerungsfreiheit zahlreicher nicht kommerzieller Organisationen und Menschenrechtsaktivisten spürbar beeinträchtigt, in manchen Fällen mit schwerwiegenden Folgen. Abgesehen von den Schwierigkeiten bei der Finanzierung waren diese Gruppen und die für sie tätigen Personen Ausgrenzung, Schikanierung oder gar körperlichen Angriffen ausgesetzt.“
Der Kommissar teilt die Ansicht von Vertretern der Menschenrechtsstrukturen in der Russischen Föderation, dass die Umsetzung des Gesetzes über ausländische Agenten weiterhin von einer grundsätzlich unklaren Auslegung des Begriffes „politische Tätigkeit“ durch die Exekutive, die Staatsanwaltschaft und die Justiz gekennzeichnet ist. „Die Tätigkeiten, die das Gesetz als ‚politisch’ ansieht, gehören in der Realität zu den am weitesten verbreiteten, wesentlichsten und natürlichsten Arbeitsmethoden zivilgesellschaftlicher Institutionen und sind wichtige Elemente des demokratischen Gefüges einer Gesellschaft. Die Anwendung dieses Gesetzes auf zivilgesellschaftliche Gruppen, die für Veränderungen der Rechtsvorschriften und Praktiken eintreten oder die Vereinbarkeit der Behördentätigkeit mit den Menschenrechten prüfen, schwächt ihre öffentliche Kontrollfunktion beträchtlich. Diese Kontrolle ist in einer demokratischen Gesellschaft jedoch notwendig.“